AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Mietartikel,  Leihgut,  Racks und Boxen (zuzüglich Einlagen) sind Eigentum vom CAGEBE Event & Partyzelt-   Service.   Die Verkaufsware ist Eigentum vom CAGEBE Event & Partyzelt-  Service bis zu erfolgter Bezahlung.

Bestellung
Alle Angebote sind freibleibend.  Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande,  wenn der Kunde das vom CAGEBE Event & Partyzelt-   Service erhaltene Angebot rechtsverbindlich unterzeichnet zurückgeschickt hat.

Mietpreis
Der Mietpreis gilt ab Lager für den Mietzeitraum,  auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/  oder unbenutzt zurückgegeben werden.   Sonntage werden grundsätzlich nicht zusätzlich berechnet.  Werden die Mietartikel nicht termingerecht zur Abholung bereitgestellt, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr   oder es werden die Zusatzkosten einer An-  und Abfahrt berechnet.  Preisänderungen sind vorbehalten.   Glas,  Porzellan,  Besteck und Mietwäsche werden nach der Rückgabe aus lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich gegen Entgelt von CAGEBE Event & Partyzelt-  Service gereinigt.  Eine Nachberechnung extrem verschmutzter Artikel,  sowie das Nachsortieren in die angelieferten Behälter,  behalten wir uns vor.

Transport -   Anlieferung  -   Abholung
Der Transport und die Anlieferung gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür.   Die Zelte werden vom CAGEBE Event & Partyzelt-   Service aufgebaut und ordnungsgemäß übergeben.   Bei Anlieferung und Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen,  dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist.  Der Leihgutempfang und/  oder der ordnungsgemäße Aufbau der Zelte muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden.  Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein,  wird das Leihgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.  Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters.   Es wird daher empfohlen,  das Mietgut für die Dauer der Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf-  und Abbau zu versichern.

Zusatzleistungen
Der Auf-  und Abbau (ausschließlich gemieteter Zelte) sowie das Vertragen,  Einsammeln und das Sortieren des Leihguts sind im Mietpreis nicht enthalten.

Zahlungsbedingungen
Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig.  Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug,   ist CAGEBE Event & Partyzelt-  Service berechtigt,  für jedes Mahnschreiben pauschale Mahngebühren in Höhe von 5,00 € zu verlangen und auf rückständige Beträge Verzugszinsen von 6,5 Prozentpunkten zu berechnen.   Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums abgesagt,  kann eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/  oder Mietausfall berechnet werden.   Er beträgt 30% vom Mietpreis bei Absage ab 14 Tage bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn und danach 50% vom Mietpreis.

Beschädigungen,  Fehl-  und Bruchmengen
Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an CAGEBE Event & Partyzelt-  Service.  Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt,  da exakte Bruch-  und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können.  Dieser Prozess ist in unseren Qualitätsrichtlinien definiert und garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise.  Der Preis für Fehl-  und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert:  Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungskosten,   abzüglich Endreinigung und Mietpreis.

Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden,  so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.  Unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragsparteien durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen,   die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten,  die mit diesem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen,  ist Berlin.